Wer zahlt was?

 

Kosten­­über­nahme der logopä­­dischen Therapie

Eine logopä­­dische Diagnostik und Therapie darf in der Regel nur auf Weisung eines Arztes erfolgen.
Weitere Informationen s. unten.

 

Kosten­­über­nahme der Physiotherapie

Physiotherapie wird von der Krankenkasse übernommen oder kann als Selbstzahler beansprucht werden.

Ist Ihr Kosten­­träger die Gesetz­liche Kranken­­kasse, gilt:

Hat Ihnen Ihr Arzt eine logo­pä­dische oder physiotherapeutische Behand­­lung verordnet, werden die Kosten für Ihre Behand­lung von der gesetz­­lichen Kranken­­­kasse über­­nommen.

Die logopä­­dische und physiotherapeutische Therapie wird als Leistung von den gesetz­­lichen Kranken­­­kassen bis zum 18. Lebens­­jahr voll erstattet. Gesetz­­­lich Versich­erte über 18 Jahre zahlen pro Ver­or­d­nung eine Rezept­­­gebühr von 10 EUR und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung von 10%.

 

Ist Ihr Kosten­­träger die Private Kranken­­versicherung, gilt:

Hat Ihnen Ihr Arzt eine logo­­p­ädische oder physiotherapeutische Behand­­lung verordnet, werden die Kosten für Ihre Behand­­lung von der Privaten Kranken­­versicherung über­nommen, wenn Sie eine vollständige Kosten­­übernahme im Versicherungs­­vertrag festgelegt haben.

Wenn Sie sicher gehen wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Kranken­­versicherung in Ver­bindung.  Von uns erhalten Sie vor der ersten Behand­lung einen Honorarvertrag. Anhand der Kostenübersicht können Sie dann abklären, ob Sie evtl. eine Zuzahlung zur Therapie tätigen müssen.

So finden Sie uns

Ärztehaus, 4.OG
Gotzkowskystr. 1
10555 Berlin-Moabit

 

 030 / 44 30 88 90