Eine logopädische Diagnostik und Therapie darf in der Regel nur auf Weisung eines Arztes erfolgen. Weitere Informationen s. unten.
Kostenübernahme der Physiotherapie
Physiotherapie wird von der Krankenkasse übernommen oder kann als Selbstzahler beansprucht werden.
Ist Ihr Kostenträger die Gesetzliche Krankenkasse, gilt:
Hat Ihnen Ihr Arzt eine logopädische oder physiotherapeutische Behandlung verordnet, werden die Kosten für Ihre Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die logopädische und physiotherapeutische Therapie wird als Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr voll erstattet. Gesetzlich Versicherte über 18 Jahre zahlen pro Verordnung eine Rezeptgebühr von 10 EUR und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung von 10%.
Ist Ihr Kostenträger die Private Krankenversicherung, gilt:
Hat Ihnen Ihr Arzt eine logopädische oder physiotherapeutische Behandlung verordnet, werden die Kosten für Ihre Behandlung von der Privaten Krankenversicherung übernommen, wenn Sie diese Kostenübernahme im Versicherungsvertrag festgelegt haben.
Wenn Sie sicher gehen wollen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung. Von uns erhalten Sie vor der ersten Behandlung einen Honorarvertrag. Anhand der Kostenübersicht können Sie abklären dann abklären, ob Sie evtl. eine Zuzahlung zur Therapie tätigen müssen.
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